Dieses historische Wohnhaus im Herzen von Pruggern wurde bereits im 19. Jahrhundert erbaut.
Errichtet im klassischen, für die Region typischen Stil, präsentiert es sich heute – trotz seines sanierungsbedürftigen Zustands – mit außergewöhnlichem Charme, heimeliger Atmosphäre und einem Hauch von Geheimnis.
Im Erdgeschoß befinden sich neben einem Vorraum und einem Lagerraum auch eine gemütliche Stube. Die Raumhöhe ist hier relativ gering, weshalb diese Räume bislang vorwiegend als Garderobe, Umkleide oder Trockenraum für Skibekleidung genutzt wurden.
Das Obergeschoß beherbergt eine weitere Küche, eine Stube sowie ein Gästezimmer, während sich im Halbstock ein weiteres kleines Badezimmer befindet.
Im Dachgeschoß befinden sich zwei weitere Schlafräume, hier müssten aber vorab noch brandschutztechnische Maßnahmen ergriffen werden.
Beheizt wird das Gebäude derzeit mit drei Kachelöfen sowie zusätzlichen Elektroheizungen. Ein Fernwärmeanschluss ist jedoch bereits bis zur Grundstücksgrenze vorhanden.
Der rückwärtige, leicht versetzte Anbau bietet spannende Möglichkeiten für An-, Um- und Ausbauten – mit herrlichem Blick auf die beeindruckenden Schladminger Tauern.
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind äußerst vielfältig: Das Haus kann liebevoll renoviert und selbst bewohnt werden, bietet aber ebenso Potenzial für einen großzügigen Ausbau – etwa zur Schaffung einer oder zweier getrennter Wohneinheiten. Auch die touristische Vermietung für diese Wohneinheiten wäre beispielsweise möglich und genehmigt.
Derzeit ist das Gebäude nur beschränkt bewohnbar, da vor allem im Bereich des Tenn und des Dachbodens brandschutztechnische Mängel vorliegen, welche vor Bezug beseitigt werden müssten.
Alle Um- und Zubauten bedürfen einer Bewilligung nach dem Steiermärkischen Baugesetz.
Aufgrund der Grundstücksgröße besteht selbstverständlich auch die Option, den alten Gebäudeteil vollständig abzutragen und an seiner Stelle ein neues Wohnhaus zu errichten.
Pruggern ist eine Vorbehaltsgemeinde, weshalb die Errichtung eines Zweitwohnsitzes derzeit nicht genehmigt wird.








